Familienrecht

Unterhalt

In Familiensachen gibt es verschiedene Arten von Unterhalt. Die Lösungen für einzelne Probleme werden von Fall zu Fall auch unterschiedlich behandelt. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Familienrecht bei einem Beratungsgespräch leicht klären.

  • Trennungsunterhalt / Ehegattenunterhalt
    Der Anspruch der Ehegatten bis zur rechtskräftigen Scheidung wird als Trennungsunterhalt bezeichnet, da dieses der Unterhaltsanspruch in der Trennungsphase ist. Den Anspruch auf Trennungsunterhalt hat grundsätzlich derjenige Ehegatte, welcher über weniger Einkommen verfügt.

  • Nachehelicher Unterhalt / Scheidungsunterhalt
    Hier geht es um den geschuldeten Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung. Ist die Scheidung rechtskräftig, endet somit die Pflicht zur Zahlung des Trennungsunterhaltes. Es ist daher eine neue gerichtliche Entscheidung notwendig.

  • Kindesunterhalt
    Hier unterscheidet man zwischen dem so genannten Naturalunterhalt und dem Barunterhalt. Naturalunterhalt wird von dem Elternteil geleistet, bei dem das Kind größtenteils lebt, oder anders gesagt ist dieses der Unterhalt, welcher in Form von Wohn-, Versorgungsmöglichkeit, bzw. die Gewährung von Taschengeld geleistet wird. Der andere Elternteil ist dabei zum Barunterhalt verpflichtet. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, wenn das Kind volljährig ist. Geschuldet wird der Kindesunterhalt von den leiblichen Eltern und nicht von neuen Lebensgefährten.

  • Elternunterhalt
    Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Unter Elternunterhalt versteht sich die rechtliche Verpflichtung von Kindern, den Lebensbedarf ihrer Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern.