Strafrecht

Straßenverkehr (Verkehrsstrafrecht)

Der Bereich des Straßenverkehrsrechts ist sehr vielseitig und wird immer komplizierter, alleine weil sich das Verkehrsrecht aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Deswegen ist wichtig, bei juristischen Fragen zu diesem Thema, sich vom Anfang an von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Sollten Staatsanwaltschaft oder Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten, unterscheidet man dabei zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit. Straftaten werden mit Freiheitsstrafen und/oder Geldstrafen bestraft. Bei Ordnungswidrigkeiten dagegen werden Bußgeldstrafen verordnet, die in bestimmten Fällen eventuell von einem Fahrverbot begleitet sind.

Straftaten im Verkehrsrecht sind unter anderem: Fahrlässige Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch.

Zu den strafbaren Ordnungswidrigkeiten zählen: Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren einer roten Ampel/eines Stoppschildes, Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstandes etc.

Beachten Sie, dass Polizei und Staatsanwaltschaft von einem Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat jeder Zeit zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit (Bußgeldverfahren) wechseln können. Leider aber auch umgekehrt!

Ein erfahrener Anwalt in Verkehrsrechtsachen zeichnet sich durch Kompetenz und Erfahrung aus und kann die Komplexität dieses Rechtsgebietes in seinem gesamten Umfang vollständig überschauen. Seine rechtliche Hilfeleistung schützt Sie außerdem vor der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Seien Sie vorsichtig, wenn die Haftpflichtversicherung ihres Unfallgegners Ihnen voreilig Schadensersatz verspricht. Verlassen Sie sich nicht darauf, sondern konsultieren Sie Ihren Anwalt!