Familienrecht

Besuchsrecht / Umgangsrecht

Nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Besuchsrecht und das Umgangsrecht sind oft Streitpunkte in Scheidungsverfahren. Dabei betrifft das nicht nur die Rechte der Eltern, sondern vor allem die des Kindes. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern, auf einen persönlichen Kontakt mit ihnen und auf das Erweitern und Pflegen des bisherigen Verhältnisses.

In Streitfällen geben Gerichte dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, häufig ein 14 tägliches ein Besuchsrecht.

In seltensten Fällen kann der Umgang völlig ausgeschlossen werden. Eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls muss bewiesen werden, um solche Schritte ein zuleiten. Das Familiengericht erwägt immer an erster Stelle, ob die Möglichkeit eines betreuten Umgangs besteht, bevor dieser völlig ausgeschlossen wird.

Ein betreuter Umgang ist ein sehr eingeschränktes Umgangsrecht. Dies bedeutet, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem Umgangssuchenden unter Aufsicht stattfindet.
Die Kosten des Umgangrechts trägt immer der Umgangsberechtigte. Es gibt in einigen Fällen Ausnahmen – z.B. wenn die Entfernung zwischen Kind und Umgangsberechtigten sehr groß ist.