Familienrecht

Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist eine Zusammenfassung von Rechtsnormen, die das Eltern-Kind-Verhältnis regulieren.

Dazu gehören:
  • das Abstammungsrecht
    Laut Gesetz ist Mutter des Kindes die Frau, die es geboren hat. Die so genannte Eispende ist in Deutschland verboten (befruchtete Eizellen von einer anderen Frau austragen zu lassen). Vater des Kindes ist der Mann, der zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet war, ODER der die Vaterschaft anerkannt hat, ODER dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

  • das Sorgerecht
    Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr Kind zu sorgen. Verheiratete Eltern tragen diese Pflicht gemeinsam. Geben die Eltern keine Sorgerechtserklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein.

  • das Umgangsrecht
    Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern. Dem Kind sollen insbesondere auch nach der Trennung und Scheidung seiner Eltern die gewachsenen familiären Beziehungen soweit als möglich erhalten bleiben. Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine Entwicklung.
    Ein Recht auf Umgang haben insbesondere das Kind, jeder Elternteil und die Großeltern.

  • das Namensrecht
    Führen die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), so erhält auch ihr Kind diesen Namen.
    Führen die Eltern im Geburtszeitpunkt keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam zu, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll.
    Liegt die elterliche Sorge allein bei einem der beiden Elternteile (zur Zeit der Geburt wird das in der Regel die Mutter sein), so erhält das Kind den Familiennamen dieses Elternteils.

  • sowie das Recht des Kindes über eine gewaltfreie Erziehung
    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.